Inventarisierung


In einem wachsenden Unternehmen ist es neben den gesetzlichen Anforderungen einmal mehr unerlässlich, für die eigene Buchhaltung Hardware und elektrische Betriebsmittel zu katalogisieren. Neben Restbuchwerten und durchschnittlicher Lebensdauer, geben Inventarlisten dem Eigentümer vor allem eine überschaubare Darstellung der Geräte pro Lokation / Raum und machen hier eine Zuordnung auf Bereichszugehörigkeit möglich. Versehen mit einer selbstklebenden Kennzeichnung in Form von Barcodes oder RFID-Transponder inklusive fortlaufender Nummerierung und ausgewiesen in einer detaillierten Ergebnisliste, haben Sie als Unternehmer nunmehr die Möglichkeit, jederzeit mit diesen Daten zu arbeiten und Analysen und Statistiken zu entwerfen.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit, bei einer beauftragten Inventarisierung zudem eine Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (GUV-V A 3) durchführen zu lassen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ein Angebot machen.
IT-Services Nord, Torsten Borowski